DELFIN 5

Mit dem Verfahren "Delfin 4" wird zwei Jahre vor der Einschulung überprüft, ob Kinder einen Sprachförderbedarf haben. Ist dies der Fall, erfolgt eine zusätzliche Förderung. Wie dies genau erfolgt, liegt in der Verantwortlichkeit der einzelnen Kindertageseinrichtung bzw. des Trägers der Einrichtung.

Da zwischen dem Verfahren nach Delfin 4 und der Anmeldung zur Grundschule ein längerer Zeitraum liegt, kann es sein, dass ein Kind angemeldet wird ohne vorher durch das Verfahren Delfin 4 getestet worden zu sein. Dies ist z.B. bei einem Zuzug nach NRW der Fall.

Für diese Kinder kann - wenn die Schule bei der Anmeldung einen Förderbedarf vermutet - ein Test zur Feststellung des Förderbedarfes erfolgen. Bestätigt sich die Vermutung, wird das Kind aufgrund einer entsprechenden Bescheinigung der Schule in eine vorschulische Sprachförderung aufgenommen. Das Jugendamt kann hierfür zusätzliche Mittel zur Förderung dieses Kindes beantragen. Eine solche Förderung kann aber nicht erfolgen für Kinder, die bereits mit Delfin 4 getestet wurden.

Die Feststellung des Sprachstandes bei der Anmeldung ist und war auch schon bisher ein Auftrag der Grundschulen. Mit der Bereitstellung von Delfin 5 ergibt sich also kein neuer Untersuchungsauftrag. Lediglich das Testmaterial (bisher z.B. Fit in Deutsch) wird mit Delfin 5, ab 2011 verpflichtend, ersetzt.

In vielen Schulen wird der Sprachstand der Kinder auch unter dem Aspekt überprüft, ob und welche Fördermaßnahmen in der Schule notwendig werden. Auch hierfür kann(!) Delfin 5 eingesetzt werden.

Delfin 5 ist nicht gedacht als Instrument, die Ergebnisse der Sprachförderung nach Delfin 4 zu überprüfen!

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