Wenn Ihr Kind erkrankt ist

Vor Betreten der Schule muss zuhause abgeklärt sein, dass Ihr Kind keine Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweist. Sollte Ihr Kind entsprechende Symptome zeigen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Gerade im Herbst und Winter sind viele Eltern unsicher, ob sie Ihr Kind bei Erkältungssymptomen in die Schule schicken dürfen. Für diesen Fall hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ein Schaubild entwickelt, dass Ihnen eine Empfehlung gibt, was Sie beachten sollten. Bitte melden Sie Ihr Kind mit Krankheitssymptomen zunächst telefonisch bei Ihrer Schule ab. Eine schriftliche Entschuldigung reichen Sie bitte nach.

Das Schaubild ist auf der Interntseite des Ministeriums für Schule und Bildung in weiteren Sprachen erhältlich.