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Gemeinsames Lernen in der Grundschule

Schuleingangsphase

Der Übergang der der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist eine aufregende und spannende Zeit. Im Kreis Coesfeld können alle Kinder gemeinsam in der Grundschule lernen. Dabei ist das oberste Ziel, dass sich jedes Kind wohlfühlt und angemessen lernen kann. Die Grundschule hat die Aufgabe jedes Kind individuell zu fordern und zu fördern. Die Schule stimmt die Forder- und Förderangebote auf die individuellen Entwicklungsbedarfe des Kindes ab. In der Schuleingangsphase wird den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, in einem ihnen angemessenen Tempo zu lernen. Die Schuleingangsphase dauert in der Regel zwei Jahre, kann aber auf ein Jahr verkürzt, oder auch in drei Jahren durchlaufen werden. Der individuelle Blick auf das Kind ermöglicht Eltern und Lehrkräften, die Entwicklung des Kindes differenziert zu begleiten, sich zu beraten und gemeinsam Lern- und Unterstützungsangebote abzustimmen.

Individuelle Förderung im Gemeinsamen Lernen

Das Konzept der flexiblen Schuleingangsphase führt dazu, dass jedes Kind die Zeit für seine Entwicklung bekommt, die es benötigt. Für alle Kinder wird die individuelle Förderung in den Blick genommen und ggfs. in individuellen Förderplänen festgehalten. Stellt sich im Laufe des Schulbesuchs (zum Ende, bzw. nach der Schuleingangsphase) heraus, dass bei Ihrem Kind trotz der individuellen Förderung umfassendere Entwicklungsschwierigkeiten vorliegen oder liegt eine bereits festgestellte Behinderung vor, kann durch ein formales Verfahren überprüft werden, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt (AO-SF Verfahren). Auch nach der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs findet in der Regel der Schulbesuch weiterhin an der allgemeinen Schule statt. An allen Grundschulen im Kreis Coesfeld arbeiten sonderpädagogische Lehrkräfte, um bei der Förderung von Kindern mit erhöhten Unterstützungsbedarfen mitzuwirken. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird durch ein förmliches Verfahren festgestellt. Sind die Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule ausgeschöpft, kann ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs für Schülerinnen und Schüler beantragt werden. 
Sonderpädagogische Unterstützung gibt es in folgenden Förderschwerpunkten:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung

Nicht zum Förderschwerpunkt Lernen gehören partielle Lernstörungen, wie Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Dyskalkulie oder vorübergehende Lernstörungen. 
Die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.

Hinweise zu Förderschulen

Im Kreis Coesfeld gibt es Förderschulen für die Unterstützungsbedarfe Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache (nur Primarstufe) sowie eine private Schule für die Unterstützungsbedarfe Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung. Schülerinnen und Schüler mit anderen Unterstützungsbedarfen werden ja nach Wohnort an entsprechenden Förderschulen in Münster, Gescher, Herten, Dorsten oder Reken unterrichtet. 

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Christiane Gosda
Schulaufsicht
Zuständig für die Grundschulen in Ascheberg, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen und Senden
Telefon: 02541/18-4210
Mail: christiane.gosda@kreis-coesfeld.de

Marcel Kolm
Schulaufsicht
Zuständig für die Grundschulen in Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck; Grundschulen in freier Trägerschaft
Telefon: 02541/18-4240
Mail: marcel.kolm@kreis-coesfeld.de

Wolfgang Koslowski-Feld
Inklusionskoordinator (IKO)
Telefon: 02541/18-4208
Mail: wolfgang.koslowski-feld@kreis-coesfeld.de
Aufgabenbereiche: Schulen der Primarstufe; Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I; Informationen zum formalen Rahmen des Gemeinsamen Lernens

Jutta Schotten
Inklusionsfachberaterin (IFA) Primarstufe
Telefon: 0171/9219166
Mail: jutta.schotten@kreis-coesfeld.de
Aufgabenbereiche: Testausleihe; Betreuung I-Werk; Fallberatung; Vernetzung von Lehrkräften des Gemeinsamen Lernens; Beratung von Schulleitungen und Schulen; Unterstützung der Schulaufsicht

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Kontakt

Schulamt für den Kreis Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-4201
Fax: 02541 18-4299
E-Mail: schulamt@kreis-coesfeld.de
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