Gleichstellung an den Grundschulen im Kreis Coesfeld
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Chancengleichheit. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulamt und an den Grundschulen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen gleiche Rechte und Möglichkeiten haben. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen, die Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen sowie die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie arbeitet aktiv an der Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds und unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Diversität und Inklusion.
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne an die nachfolgenden Ansprechpartnerinnen:
Gleichstellungsbeauftragte: Christiane Gosda
Telefon: 02541/18-4210
Mail: christiane.gosda@kreis-coesfeld.de
Aufgabenfeld / Zuständigkeiten:
- Abordnungen und Versetzungen innerhalb des Schulamtsbezirks
- Entscheidungen im Bereich des Mutterschutzes und der Elternzeit außer in Fällen der Dienstbefreiung zum Stillen
- Umsetzung des aktuellen Gleichstellungsplans auf Ebene der unteren Schulaufsicht
- Aufsicht über Gleichstellungsarbeit an den Schulen
Koordinatorin für Gleichstellungsfragen: Petra Giebelhausen
Telefon: 02590/4952
Mail: schulleitung@ggs.duelmen.org
Aufgaben / Zuständigkeiten:
- Schnittstelle zwischen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen (AfG) und Gleichstellungsbeauftragter
- Unterstützung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
- Mitwirkung bei Dienstbesprechungen der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen, Empfehlungen, Beratungen
Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsangelegenheiten (an jeder Schule)
Aufgabenfeld / Zuständigkeiten:
- Nehmen Aufgabe der Gleichstellung in den einzelnen Schulen wahr
- Beteiligung an Personalentscheidungen (§ 59 Absatz 5 Schulgesetz, § 17 Landesgleichstellungsgesetz)
- Unterstützung und Beratung der jeweiligen Schulleitung bei der Weiterentwicklung (Impulsgeberinnen)
- Teilnahme an Besprechungen und Gremien in der Schule (mit Rederecht)
- Jährliche Einberufung einer Frauenversammlung
- Wahrnehmung von Fortbildungsveranstaltungen zu Gleichstellungsfragen und Dienstbesprechungen
- Vernetzung mit anderen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen
- Unterstützung der Umsetzung des aktuellen Gleichstellungsplans an der jeweiligen Schule
- Beteiligung bei dem Einsatz von Teilzeitbeschäftigten, Stundenplan- und Vertretungsplangestaltung, Belegung von Unterrichtsräumen, Fortbildungsplanung und Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Besetzung von Gremien können ebenfalls das Tätigkeitsfeld der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestimmen. Hierzu gehören aber auch Fragen des koedukativen Unterrichts, Planung von Ganztagsangeboten unter geschlechtsspezifischen Aspekten.
- Eigene Schwerpunktsetzung
Fortbildungen
Aktuelle Fortbildungsangebote finden Sie unter folgendem Link:
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Weitere Informationen zur Gleichstellung finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Münster.