Landessportfest der Schulen
Das Landessportfest ist ein offener Wettbewerb für alle Schulen der Sekundarstufen I und II. Es wird jährlich durchgeführt.
Die Ausschreibung (Regelungen, Durchführungsbestimmungen, Termine usw.) wird alljährlich in der Broschüre des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen "Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht und den Schulen über das Amtsblatt mitgeteilt.
Wettkampfbereich A - Wettkämpfe der weiterführenden Schulen
Informationen zum Wettkampfbereich A finden Sie unter: www.sporttalente.nrw
Zum aktuellen Aufruf an die Schulen im Kreis Coesfeld gelangen Sie hier. Des Weiteren haben wir eine Übersicht der angebotenen Sportarten mit Informationen und Anmeldeformularen für Sie bereitgestellt.
Wettkampfbereich B - Wettkämpfe der Förderschulen
Informationen zum Wettkampfbereich B finden Sie unter: www.sporttalente.nrw
Die Wettkämpfe werden nach den Regeln der Ausschreibungen für das Landessportfest der Schulen im Wettkampfbereich B durchgeführt.
Die Sportfeste der Förderschulen werden abhängig vom Förderschwerpunkt bzw. der Anzahl möglicher Teilnehmerinnen/Teilnehmer auf Stadt-/Kreis-, Regierungsbezirks- oder Landesebene durchgeführt. Ausführliche und aktuelle Informationen können Sie der Ausschreibung entnehmen.
Geplante Wettbewerbe im Bereich der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung auf Kreisebene müssen jährlich meistens bis etwa Mitte September bei der Landesstelle für den Schulsport / Wettkampfbereich B angemeldet werden.
Eine Finanzierung der Wettbewerbe erfolgt ausschließlich für durch die Landesstelle für den Schulsport genehmigte Veranstaltungen. Die Genehmigung der geplanten Wettbewerbe erfolgt in Abstimmung mit dem MFKJKS in NRW durch die Landesstelle.
Nach der Genehmigung informieren die Ausrichter circa sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin die gemeldeten Schulen und die Landesstelle für den Schulsport per Einladung über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Die Schulen müssen die tatsächliche Teilnahme innerhalb von einer Woche bestätigen.
Die Planung, Organisation und Durchführung ist ein Gemeinschaftswerk von: Ausschuss für den Schulsport, ausrichtender Förderschule, Landesstelle für den Schulsport und den Sportfachverbänden.
Die Jahrgänge für die TeilnehmerInnen in den Wettkampfklassen II, III und IV werden jährlich fortgeschrieben, sobald sie von der Deutschen Schulsportstiftung veröffentlicht wurden.