Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule

Alle Kinder mit förmlich festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben einen Anspruch auf einen Platz im Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule. Nach der Grundschulzeit haben die Eltern die Möglichkeit, sich entweder für das Gemeinsame Lernen an einer allgemeinen Schule mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen oder für eine passende Förderschule zu entscheiden. An den weiterführenden Schulen mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Bildungsgangs und ihres sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs entweder zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Für die sonderpädagogische Förderung gelten hier die gleichen Vorgaben wie an den entsprechenden Förderschulen. Hervorzuheben ist, dass Eltern keinen Anspruch auf die Wahl einer bestimmten, namentlich benannten Schule haben. Das gilt sowohl bei zielgleicher als auch bei zieldifferenter sonderpädagogischer Förderung.

  • Hinweise zu Schulen des Gemeinsamen Lernens:

Grundsätzlich werden an jeder Schule die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen individuell gefördert. Das schulische Förderkonzept kann Maßnahmen der äußeren wie der inneren Differenzierung sowie zusätzliche Forder-Förderangebote umfassen.
An den Schulen des Gemeinsamen Lernens unterstützen darüber hinaus Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen die Lehrerinnen und Lehrer mit Blick auf die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

Einen Überblick über die Schulen der Sekundarstufe I mit dem Angebot zum Gemeinsamen Lernen erhalten Sie hier.

 

  • Hinweise zu Förderschulen:

Im Kreis Coesfeld gibt es Förderschulen für die Unterstützungsbedarfe Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache (nur Primarstufe) sowie eine private Schule für die Unterstützungsbedarfe Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung.
Schülerinnen und Schüler aus Olfen mit dem Unterstützungsbedarf Emotionale und soziale Entwicklung können die Förderschule in Selm besuchen.
Schülerinnen mit anderen Unterstützungsbedarfen werden ja nach Wohnort an entsprechenden Förderschulen in Münster, Dorsten oder Reken unterrichtet.

Einen Überblick über die Förderschulen im Kreis Coesfeld und die Förderschulen der Sekundarstufe I in anderen Städten finden Sie hier.

 

Elternwunsch „Gemeinsames Lernen“

Wünschen Eltern für ihr Kind das Gemeinsame Lernen, wird ihnen von der Schulaufsicht in einem geregelten Verfahren per Bescheid eine allgemeine Schule mit einem entsprechenden Angebot möglichst in Wohnortnähe vorgeschlagen. Die im Bescheid genannte Schule ist verpflichtet, das Kind aufzunehmen.

  • Wahlmöglichkeiten bei zielgleicher Förderung:

Bei zielgleicher Förderung können die Eltern darüber hinaus eine bestimmte Schulform wünschen. Schulform bedeutet hier entweder Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder alternativ Gesamtschule oder Sekundarschule. Das betrifft Kinder mit den Förderschwerpunkten Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung. Den Eltern wird dann vom Schulamt eine allgemeine Schule der gewünschten Schulform mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen vorgeschlagen. Dort wird das Kind nach den Richtlinien und Lehrplänen der entsprechenden Schulform zielgleich unterrichtet.

  • Wahlmöglichkeit bei zieldifferenter Förderung:

Wird das Kind zieldifferent gefördert, besteht kein Anspruch auf die Wahl einer bestimmten Schulform. Der Grund hierfür ist, dass das Kind nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen der jeweiligen Schulform unterrichtet wird, sondern in seinem eigenen Lerntempo arbeitet. Für zieldifferent geförderte Kinder kommt daher jede weiterführende Schule mit einem passenden Angebot zum Gemeinsamen Lernen in Frage. Auch hier schlägt das Schulamt den Eltern eine Schule möglichst in Wohnortnähe vor. Die genannte Schule ist verpflichtet, das Kind aufzunehmen.

  • Wahl einer Schule abweichend vom Vorschlag des Schulamtes:

Abweichend vom Vorschlag durch das Schulamt können Eltern ihr Kind auch an einer anderen Schule anmelden. Hier besteht allerdings kein Anspruch auf Aufnahme. Über eine mögliche Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

 

Elternwunsch Förderschule

Wünschen die Eltern eine Förderschule, schlägt ihnen das Schulamt per Bescheid eine Förderschule mit einem passenden Angebot vor. Bei einem Kind mit mehreren Unterstützungsbedarfen orientiert sich der Schulvorschlag an dem vorrangigen Unterstützungsbedarf.

 

Eine graphische Darstellung des Ablaufs zum Übergang von der Grundschule in eine Schule der Sekundarstufe I finden Sie hier.

 

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