Was wird bei der Sprachstandsfeststellung überprüft?

Es wird überprüft, ob die Sprachentwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Dies sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen, insbesondere beim Start ins Schulleben. Es wird durch die Sprachstandsfeststellung allerdings nicht überprüft, ob möglicherweise eine medizinisch begründete sprachtherapeutische Förderung nötig ist.

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Wer nimmt an der Sprachstandsfeststellung teil?

An dem Sprachstandsfeststellungsverfahren mit dem von der Technischen Universität Dortmund entwickelten Instrument "Delfin 4" nehmen im Frühjahr eines jeden Jahres alle Kinder teil, die zwei Jahre später schulpflichtig werden – auch diejenigen, die in sprachtherapeutischer oder logopädischer Behandlung sind. Das sind im Jahr 2023 die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren sind.

Ausnahmen gibt es lediglich für die Kinder, die einen heilpädagogischen Kindergarten besuchen oder als Kind mit einer Behinderung integrativ gefördert werden, also wenn der Test für sie nicht anwendbar ist oder keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen kann.

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Wie läuft die Überprüfung konkret ab?

Wann die Testung durch geschulte Grundschullehrkräfte mit dem Test "Besuch im Pfiffikus-Haus" stattfinden wird, ist aktuell noch unklar.

Getestet werden die Kinder, die keinen Kindergarten besuchen und die Kinder, deren Eltern der  Bildungs-dokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben.

Stellt sich im Rahmen der Testung heraus, dass ein Kind die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht oder Unterstützung in seiner Sprachentwicklung benötigt, wird die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sprachförderung festgestellt.

Am Ende teilt die Lehrerin oder der Lehrer den Eltern mit, ob das Kind eine zusätzliche Sprachförderung benötigt.

Der "Besuch im Pfiffikus-Haus" findet in der Regel an der nächstgelegenen Grundschule statt.

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Was geschieht, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Sprachstandsfeststellung schicken?

Die Teilnahme an dem Sprachstandsfeststellungsverfahren ist verpflichtend, denn nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich allen Kindern, die für ihre Sprachentwicklung zusätzliche pädagogische Unterstützung benötigen, auch geholfen werden kann. Verletzungen dieser Pflicht können daher zu einem Bußgeld führen.

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Was geschieht, wenn ein Kind Deutsch nicht hinreichend beherrscht oder wenn seine Sprache nicht seinem Alter entsprechend entwickelt ist?

Wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, wird es dort von qualifizierten Fachkräften zusätzlich gefördert. Diese zusätzliche Sprachförderung findet in der Einrichtung während des normalen Tagesablaufes statt.

Wenn das Kind noch keine Kindertageseinrichtung besucht, aber Unterstützung benötigt, wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Melden Eltern ihr Kind ungeachtet des Förderbedarfs nicht in einer Kindertageseinrichtung an, verpflichtet das Schulamt die Eltern, ihr Kind an der vorschulischen Sprachfördermaßnahme teilnehmen zu lassen. Diese Maßnahme kann z. B. in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum durchgeführt werden.

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Ist die Sprachförderung kostenlos?

Ja, die Mittel für die zusätzliche Sprachförderung stellt die Landesregierung zur Verfügung.

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Müssen Kinder an der Sprachförderung teilnehmen?

Ja, die Teilnahme an der zusätzlichen Sprachförderung ist verpflichtend, denn fehlende Sprachkenntnisse oder eine nicht altersgemäße Sprachentwicklung können den späteren Lernerfolg der Kinder erheblich beeinträchtigen.

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Service-Tipps

Hier finden Sie direkte Links zu einigen unserer Services:

Organisatorische Fragen?

Angelika Reimer

Tel.: 02541/18-4202

Fax: 02541/18-4299

E-Mail: schulamt@kreis-coesfeld.de