Hausunterricht
Anspruch auf Hausunterricht haben Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit länger als sechs Wochen ihre Schule nicht besuchen können. Auch Schülerinnen und Schüler, die wegen einer lange andauernden Erkrankung den Unterricht ihrer Schule an mindestens einem Tag in der Woche langfristig und regelmäßig versäumen müssen, haben Anspruch auf Hausunterricht. Ebenso können schwangere Schülerinnen vor und nach der Geburt in den Fristen entsprechend dem Mutterschutzgesetz Hausunterricht erhalten bzw. auch während der Schwangerschaft, soweit sie nach ärztlicher Bescheinigung die Schule nicht besuchen können.
Eltern können unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule beantragen. Das Schulamt entscheidet über diesen Antrag und den Umfang des Hausunterrichts und bestimmt in der Regel die bisher besuchte Schule zur Erteilung des Hausunterrichts.Für den Hausunterricht kommt die Lehrerin oder der Lehrer zur kranken Schülerin oder zum kranken Schüler nach Hause und erteilt dort den Unterricht nach den Bestimmungen der §§ 43 bis 46 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF). Der Unterricht richtet sich nach den Vorgaben für den Unterricht der Stammschule.In der Regel beschränkt er sich auf die Fächer, die in der Schule mit mindestens drei Wochenstunden unterrichtet werden (Kernfächer) oder ein Fach einer Prüfung sind.
Am Ende eines Schuljahres und bei Beendigung des Hausunterrichts erstellen die Lehrerinnen und Lehrer, die den Hausunterricht erteilt haben, eine zusammenfassende Beurteilung über den Bildungsstand und die Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers. Kehren die Schülerinnen und Schüler in die bisher besuchte Schule zurück, so nehmen sie in der Regel probeweise bis zum nächsten Zeugnistermin am Unterricht der Jahrgangsstufe teil, nach deren Anforderungen sie oder er im Hausunterricht zuletzt unterrichtet worden ist. Nach der Probezeit entscheidet die Versetzungskonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler erfolgreich in der Klasse mitarbeiten kann.
Den verschiedenen Vordrucke finden Sie hier.