Sprachstandsfeststellungsverfahren (DELFIN 4)

In Nordrhein-Westfalen wird der Sprachstand aller Kinder zwei Jahre vor der Einschulung dahingehend überprüft, ob die sprachliche Entwicklung altersgemäß ist und ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, oder ob eine zusätzliche Förderung notwendig ist. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass die Beherrschung der deutschen Sprache eine der Schlüsselqualifikationen für den schulischen Erfolg des Kindes ist.

Ab dem Verfahren 2015 liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand der Kindertageseinrichtungen. Bei diesen Kindern wird die sprachliche Entwicklung im Alltag beobachtet. Hier gibt es kein gesondertes Testverfahren.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben, werden mit dem Verfahren Delfin 4 ("Besuch im Pfiffikushaus") überprüft.

Die beste Form der Förderung ist eine kontinuierlich in die pädagogische Arbeit der Kindertageseinrichtungen integrierte Hilfe.

Allen Eltern, bei deren Kindern besonderer Unterstützungsbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung festgestellt wurde und die noch keine Kindertageseinrichtung besuchen, wird daher die Anmeldung ihrer Kinder in einem Kindergarten empfohlen.

Werden Kinder trotz dieser Empfehlung nicht in einer Kindertageseinrichtung angemeldet, werden sie zur Teilnahme an besonderen Sprachfördermaßnahmen verpflichtet. Entsprechende Angebote werden in Familienzentren, aber auch in damit beauftragten Kindertageseinrichtungen eingerichtet.

Das Schulamt für den Kreis Coesfeld ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für die Vorbereitung und Durchführung des Diagnoseverfahrens zuständig. Dabei werden im Auftrag des Schulamtes Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen im Bereich des Schulamtes tätig.

Die Durchführung der Förderung erfolgt in eigenständiger Verantwortung der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Fragen zur Förderung, die genereller Natur sind, richten Sie bitte an das jeweils zuständige Jugendamt. Für die Städte Coesfeld und Dülmen ist dies das jeweilige Jugendamt. Alle anderen Kommunen werden durch das Kreisjugendamt betreut.

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Angelika Reimer

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